Therapieangebot und Kostenübernahme

Die Kosten für meine therapeutischen Leistungen werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen übernommen.

Privat Versicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe übernommen.
Die ersten fünf Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, werden von den meisten privaten Krankenversicherungen meist auch ohne vorherige Genehmigung erstattet.
Vor Beginn der Therapie ist oft eine Bewilligung oder ein kurzes Gutachterverfahren notwendig. Gerne helfe Ihnen zu klären, wie die Kostenübernahme in Ihrem Fall aussieht.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP), die von allen privaten Krankenversicherungen anerkannt wird.
Gesetzlich Versicherte
Meine Praxis ist derzeit noch nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Das bedeutet, dass eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung leider nicht möglich ist.
Online-Therapie
Wir können die psychotherapeutischen Sitzungen flexibel gestalten – persönlich in der Praxis oder von zu Hause aus über eine sichere Videoverbindung. Präsenz- und Online-Termine lassen sich nach Bedarf miteinander kombinieren.
Vorab erkläre ich Ihnen, wie die Technik funktioniert und welche Rahmenbedingungen wichtig sind, damit Ihre Therapie auch online sicher und vertraulich stattfinden kann.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und wird von privaten Krankenkassen übernommen.

Mir ist ein persönliches Kennenlernen zu Beginn der Therapie wichtig. Daher findet das Erstgespräch in meiner Praxis statt, auch wenn die weiteren Sitzungen anschließend online möglich sind.